Dienstgrade bei der freiwilligen Feuerwehr
1) |
zur Feuerwehrfrau-Anwärterin / zum Feuerwehrmann-Anwärter, |
wer in die Feuerwehr eintritt. |
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2) |
zur Feuerwehrfrau / zum Feuerwehrmann, |
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wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat. |
3) |
zur Oberfeuerwehrfrau / zum Oberfeuerwehrmann, |
wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat. |
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4) |
zur Hauptfeuerwehrfrau / zum Hauptfeuerwehrmann, |
wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat. |
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5) |
zur Unterbrandmeisterin / zum Unterbrandmeister, |
wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat. |
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6) |
zur Brandmeisterin / zum Brandmeister, |
wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang (F III) am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat. |
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7) |
zur Oberbrandmeisterin oder zum Oberbrandmeister, |
wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. |
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8) |
zur Hauptbrandmeisterin / zum Hauptbrandmeister, |
wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. |
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9) |
zur Brandinspektorin / zum Brandinspektor, |
wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
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10) |
zur Brandoberinspektorin / zum Brandoberinspektor, |
wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
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11) |
zur Gemeinde- / Stadtbrandinspektorin oder zum Gemeinde- / Stadtbrandinspektor, |
wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |